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   BVerwG, 08.08.1994 - 11 B 163.93   

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https://dejure.org/1994,14181
BVerwG, 08.08.1994 - 11 B 163.93 (https://dejure.org/1994,14181)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1994 - 11 B 163.93 (https://dejure.org/1994,14181)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1994 - 11 B 163.93 (https://dejure.org/1994,14181)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit einer Berücksichtigung allgemeiner, ordnungsrechtlicher Umstände und Kriterien neben spezifisch straßenrechtlichen im Rahmen der Erteilung einer Sondernutzung - Voraussetzungen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1994 - 11 B 163.93
    Dazu gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62/63>) die Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, die Darlegung dessen, was im einzelnen unter Beweis gestellt wird, und des zu erwartenden Beweisergebnisses.
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 08.08.1994 - 11 B 163.93
    Dazu gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62/63>) die Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, die Darlegung dessen, was im einzelnen unter Beweis gestellt wird, und des zu erwartenden Beweisergebnisses.
  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer

    Zur Bezeichnung eines Aufklärungsmangels gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter anderem die Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll (vgl. z.B. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62/63>; Beschluß vom 8. August 1994 - BVerwG 11 B 163.93 - ).
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